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Personalausweis beantragen

Beschreibung

Sie benötigen einen neuen Personalausweis, weil Ihrer abgelaufen ist oder demnächst abläuft?

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich jederzeit mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr erhalten.
Dann muss jedoch das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift).

Der Antrag ist persönlich zu stellen.
Da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abgabe der Fingerabdrücke erforderlich ist, können Sie sich nicht vertreten lassen. Der Ausweis kann jedoch durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten abgeholt werden.

Bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließungen) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.
 
Alle Deutschen, die in Augustdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Personalausweis im Bürgerservice der Gemeinde Augustdorf beantragen.

Gültigkeit:

  •   6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
  • 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren

 

Beantragung vorläufiger Personalausweis

Wenn Ihr bisheriger Personalausweis abgelaufen oder verloren gegangen ist und Sie dringend ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beantragen.

Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig und wird vom Bürgerservice ausgestellt.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, denn der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist von Ihnen im Bürgerservice eigenhändig zu unterschreiben.

  • Ein aktuelles, biometrisches, digitales Lichtbild von einem zertifizierten Fotografen. Alternativ kann das Lichtbild direkt im Bürgerservice der Gemeinde Augustdorf für 6,00 € von Ihnen gemacht werden.
  • Ihren alten Personalausweis - ersatzweise (falls der Personalausweis nicht auffindbar ist) Ihren Reisepass
  • bei einer erstmaligen Ausstellung in Augustdorf: Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch
  • bei Eheschließung oder Einbürgerung die Heiratsurkunde inkl. Namensänderung bzw. die Einbürgerungsurkunde

Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:

  • vor Vollendung des 16. Lebensjahres genügt es, wenn zusätzlich zum Kind ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.
  • wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)

Ab dem 01. Mai 2025 werden Fotos für Pässe und Personalausweise nur noch in digitaler Form akzeptiert.

Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.

  • 37,00 Euro für Antragsteller ab 24 Jahren
  • 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

girocard

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen