Baumfällgenehmigung
Beschreibung
Zum dem Schutz der Vogelwelt und anderer wildlebender Tiere oder Pflanzen gibt es Zeiten, in denen es verboten ist, Bäume und Sträucher zu schneiden. Diese Ruhezeiten beginnen am 1. März und endet am 30. September. In den Monaten Oktober bis Ende Februar dagegen sind unter Beachtung des Artenschutzes Schnittmaßnahmen erlaubt.
Laut Naturschutzgesetz des Landes NRW haben Kommunen die Möglichkeit, eine Satzung zum Schutz ihrer Bäume zu erlassen. In Augustdorf trat die Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Mai 2021 in Kraft.
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Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich IV - Bauen, Planen und Umwelt
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- Pivitsheider Str. 16
- 32832 Augustdorf
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-13
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E-Mail: r.rudi@augustdorf.de