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Beglaubigungen von Dokumenten oder Unterschriften

Kurzbeschreibung

Sie möchten eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften?

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Beschreibung

Eine Behörde kann Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich beglaubigen.

Darüber hinaus ist die für die Wohnung des/der Betroffenen zuständige Meldebehörde befugt, Schriftstücke, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschriften zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, amtlich zu beglaubigen.

Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.

Standesamtliche Urkunden dürfen von der Bürgerberatung nicht beglaubigt werden. Die Urkunden sind bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift anzufordern.

Ausländische Dokumente dürfen von hier beglaubigt werden, sofern die Kopien von der Bürgerberatung selbst angefertigt werden.

Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)

  • Nachweis der Identität der/des Antragstellerin/s, z. B. Personalausweis oder Pass
  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente

Beglaubigung Kopie 4,20 €

Beglaubigung Unterschrift 2,50 €

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen