Eheschließung anmelden
Kurzbeschreibung
Sie möchten heiraten?
Beschreibung
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Partners.
Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Die zur Anmeldung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Paares.
Für die entsprechende Beratung stehen die Mitarbeiter des Standesamtes telefonisch oder anlässlich eines Besuches gern zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ihrem Heiratstermin Ihren förmlichen Antrag auf Anmeldung der Eheschließung stellen müssen. Bedenken Sie bitte, dass v. a. bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.
Die Termine für Eheschließungen können Sie im Standesamt anfragen. Bevorzugt wird eine schriftliche Anfrage per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass Termine zunächst nur reserviert werden können und es daher zu Änderungen kommen kann.
Sobald Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben, wird der Termin zugesagt.
Für die entsprechende Beratung stehen die Mitarbeiter:innen des Standesamtes telefonisch oder anlässlich eines Besuches (letzteres erforderlich bei Auslandsbeteiligung) gern zur Verfügung.
Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Sollten Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann die Anmeldung spätestens vier Wochen vor dem Eheschließungstermin aufgenommen werden.
Eheschließung im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland:
§ 34 Personenstandsgesetz (PStG)
Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer:
Je nach Familienstand und persönlichen Verhältnissen sind vom Gesetz unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben.
Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Fälle ein, wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Bei allen anderen Fällen, ist ein Gespräch mit dem Standesamt zu empfehlen, damit Sie die jeweils erforderlichen landestypischen Heiratsdokumente beschaffen und ggfls. von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzen lassen können.
Alle genannten Urkunden und Unterlagen sind als Originale einzureichen.
Benötigte Unterlagen bei von Geburt an deutschen Staatsangehörigen, die volljährig sind und in Deutschland geboren wurden:
grundsätzlich mitzubringen, je Partner:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, die nicht älter als 6 Monate ist (keine Geburtsurkunde, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
- eine erweitere Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, die nicht älter als 14 Tage, erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes
...wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der unmittelbar vorangegangenen Vorehe mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)
- Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
- zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Bringen Sie am besten alle Heiratusurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile oder Abschriften aus dem Familienbuch
...wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben und diese aufgelöst wurde:
- eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist;
- Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
- eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben
... wenn Sie gemeinsame, in Deutschland geborene, Kinder haben:
- die Geburtsurkunde aller Kinder (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
- die Sorgeerklärung der Eltern, sofern vorhanden
Eine Vorsprache beim Standesamt ist in allen anderen Fällen zu empfehlen. Insbesondere wenn ein Partner (oder ein gemeinsames Kind)...
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat
- nicht in Deutschland geboren ist
- eingebürgert wurde
- im Ausland geheiratet hat
- im Ausland geschieden wurde
Bei Auslandsbeteiligung muss neben dem deutschen Recht auch ausländisches Recht beachtet werden, deswegen kann eine generelle Aussage über notwendige Unterlagen nicht getroffen werden.
Die Eheschließung ist während der Öffnungszeiten des Standesamtes kostenfrei. Für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten beträgt die Gebühr 66,00 EUR. Die Eheschließung selbst dauert ca. 15 - 20 Minuten.
Sprechen Sie uns gerne bei der Anmeldung an, wenn in die Eheschließung einige persönliche Worte einfließen sollen.
Trauzeugen sind ab dem 01.07.1998 nicht mehr Pflicht, ein oder zwei Trauzeugen können auf Wunsch hinzugezogen werden.
Wir weisen auch darauf hin, dass sich das Brautpaar und die Trauzeugen ausweisen können müssen.
Das Fotografieren, Video- oder Tonaufnahmen ist mit dem Standesbeamten vorab zu besprechen.
WICHTIGER HINWEIS zu Sprache/Dolmetscher
Falls Sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind, bitten wir Sie bei Ihrer Vorsprache bzw. Ihrer Anfrage an uns um Beachtung nachstehender Informationen.
Bitte beachten Sie: Die Amtssprache ist deutsch. Sollten Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sein, bringen Sie bitte zu jedem Besuch im Standesamt einen Dolmetscher mit.
Gerne können Sie dazu einen vereidigten Dolmetscher für Ihre Muttersprache mitbringen. Über untenstehenden Link können Sie entsprechende Adressen finden.
Die Kosten des Dolmetschers sind vom Antragsteller zu tragen. Alternativ dazu können Sie auch eine Privatperson mitbringen, die dann von uns einmalig als Dolmetscher vereidigt wird.
Diese Person muss Ihre Muttersprache und Deutsch sicher beherrschen. Außerdem darf der Dolmetscher nicht selbst Beteiligter in dem Verfahren oder Angehöriger eines Beteiligten sein.
Bitte beachten Sie, dass sich auch der Dolmetscher ausweisen muss. Die Entscheidung über das Erfordernis der Beteiligung eines Dolmetschers trifft das Standesamt nach eigenem Ermessen.
Link zur Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen
- Anmeldung zur Eheschließung: 40,00 EUR
- Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten: 97,00 EUR
- Anmeldung zur Eheschließung bei Auslandbeteiligung: 66,00 EUR
- Urkunden (Familienbuchabschrift): 10,00 EUR
- Familienstammbuch 35,00 EUR
- Namensrechtliche Erklärungen: 21,00 EUR
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Pivitsheider Str. 16
- 32832 Augustdorf
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- Telefon:
05237 9710-23 - E-Mail:
standesamt@augustdorf.de
- Telefon:
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Fachbereich I - Innere Verwaltung und Bürgerdienste
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- Pivitsheider Str. 16
- 32832 Augustdorf
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-23
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E-Mail: c.wicher@augustdorf.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-34
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E-Mail: i.diekmann@augustdorf.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-22
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E-Mail: n.ristic@augustdorf.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-21
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E-Mail: i.enns@augustdorf.de