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Führerschein umtauschen

Beschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Augustdorf gemeldet sind, können Sie in der Bürgerberatung einen neuen EU-Führerschein beantragen.
Dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung an Ihre Anschrift zugesandt.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 10 Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie ein Ersatzpapier zu Ihrem entwerteten Führerschein, das jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist.

Zur Verlängerung der alten Klasse 2 / Klasse C bei Umtausch in den Kartenführerschein wenden Sie sich bitte an den Kreis Lippe.

 Bei Verlust des Führerschein kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.

  • bisheriger Führerschein 
  • ausgedrucktes biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) (keine Digitalbilder für Führerscheine!)
  • Personalausweis oder Pass
  • gfs. Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde.

Umtauschfristen für Papierführerscheine (grau oder rosa)
nach Geburtsjahr

  • vor 1953      Umtausch bis 19.01.2033
  • 1953 - 1958 Umtausch bis 19.01.2022
  • 1959 - 1964 Umtausch bis 19.01.2023
  • 1965 - 1970 Umtausch bis 19.01.2024
  • 1971 - 1998 Umtausch bis 19.01.2025

 

Umtauschfristen für Kartenführerscheine
nach Ausstellungsdatum (Angabe auf der Vorderseite -> Nr. 4a)

  • 1999 - 2001 Umtausch bis 19.01.2026
  • 2002 - 2004 Umtausch bis 19.01.2027
  • 2005 - 2007 Umtausch bis 19.01.2028
  • Jahr 2008    Umtausch bis 19.01.2029
  • Jahr 2009    Umtausch bis 19.01.2030
  • Jahr 2010    Umtausch bis 19.01.2031
  • Jahr 2011    Umtausch bis 19.01.2032
  • Jahr 2012    Umtausch bis 19.01.2033

Wir empfehlen einen früheren Umtausch - vor allem bei den „ganz alten“ Dokumenten, also den grauen und rosa Führerscheinen. Besonders wenn Sie ins Ausland reisen oder einen Mietwagen buchen wollen.

  • die Gebühr für den Umtausch beträgt 32,80 Euro (seit 01.01.2025)
  • die Gebühr bei Ersatz des bisherigen Kartenführerscheins (z. B. bei Namensänderung) beträgt 32,80 Euro (seit 01.01.2025)

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

girocard

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen