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Fischereischein beantragen

Beschreibung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es der Inhaberin/dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen.

Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Zusätzlich zum Fischereischein ist die Erlaubnis derjenigen Person notwendig, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem gefischt werden soll.

Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung.

Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.

Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.

Bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines:

  • Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugend- und Sonderfischereischein)
  • Ein Lichtbild

Bei Verlängerungen:

  • Fischereischein (evtl. ein Lichtbild)
  • die Gebühr für den Jahresfischereischein (auch Sonderfischereischein) beträgt 16,00 €
  • die Gebühr für den Fünfjahresfischereischein (auch Sonderfischereischein) beträgt 48,00 €
  • die Gebühr für den Jugendfischereischein beträgt 8,00 €

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