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Wohngeld (Lasten-/Mietzuschuss)

Beschreibung

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.

Wohngeld gibt es:

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes
  • als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung


Bewilligungsvoraussetzungen:

Ob Sie Wohngeld bekommen hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitgliedern
  • der Höhe des Einkommens

der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Wer bekommt kein Wohngeld?

Der Empfänger oder Antragsteller der nachfolgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung berücksichtigt werden:

  • Bürgergeld und Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGBII)
  • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Bürgergeldes nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, wenn alle zum Haushalt rechnenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören.

Das gilt auch für Familienmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind.

Wie lange gibt es Wohngeld?
In der Regel für 12 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

  • Wohngeldantrag (Vordruck)
  • Alle weiteren erforderlichen Unterlagen variieren strak im Einzelfall, bitte besprechen Sie Ihr Anliegen mit der Wohngeldstelle.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie einen Anspruch auf Miet- oder Lastenzuschuss haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einen möglichen Leistungsanspruch errechnen, ehe Sie einen Antrag stellen.

Auch die Wohngeldstelle steht gerne für eine Proberechnung, auch telefonisch, zur Verfügung.

Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld können Sie frühestens zwei Monate vor und spätestens einen Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen.

Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen. Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt. Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt

Gemäß Ihres Nachnamens sind folgende Sachbearbeiter für Sie zuständig:

  • Von A-F Herr Misch,
  • von G-P Herr Schedler und 
  • von Q-Z Herr Czarnecki.