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Bauakteneinsicht

Beschreibung

Im Bauaktenarchiv der Gemeinde werden von den durchgeführten Bauvorhaben die Unterlagen archiviert und unter bestimmten Voraussetzungen zur Einsicht an sie bereitgestellt.

Sie haben die Möglichkeit als Eigentümer oder mit einem berechtigten Interesse Einsicht in die Gebäudeakte eines Gebäudes zu verlangen. Dafür ist ein Nachweis erforderlich.

Dafür sollten Sie Vorab einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren. Dadurch kann schon geprüft werden, ob die entsprechende Akte vorhanden ist.

Für die Akteneinsicht müssen Sie sich ausweisen können und eventuell eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen.

Wir können nicht garantieren, dass die gesuchten Unterlagen in der Akte enthalten sein, da der Gesetzgeben nicht für alle Unterlagen eine Aufbewahrungspflicht vorsieht.

Sollten bestimmten Unterlagen nicht vorhanden sein, haben Sie auch noch die Möglichkeit im Aktenarchiv des Kreises Lippe nachzufragen.

Kontaktdaten Kreis Lippe:

Telefon: 05231-626200

E-Mail: post_bauamt@kreis-lippe.de

  • Personalausweis
  • Bevollmächtigung falls notwendig
  • Eigentumsnachweis (bspw. Grundabgabenbescheid, Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Erbschein) oder einen sonstigen Nachweis über das berechtigte Interesse

Sie haben dann die Möglichkeit ein Foto von den Unterlagen zu machen oder falls möglich Kopien oder eingescannte PDF Dateien verlangen. Für die angefertigten Kopien wird eine Bearbeitungsgebühr und einen Fotokopiegebühr fällig, bei dem einscannen wird nur eine Bearbeitungsgebühr berechnet.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen