Geburt anmelden
Kurzbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Beschreibung
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Anzeige der Geburt - §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
Bei Ehepaaren:
- Geburtsanzeige
- Personalausweis/Reisepass
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde und Ausweis von beiden Elternteilen
Bei ledigen Müttern:
- Geburtsanzeige
- Personalausweis/Reisepass
- Geburtsurkunde der Mutter
- zusätzlich bei Eintragung des Vaters: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Geburtsurkunde und Ausweis des Vaters
Bei geschiedenen Müttern:
- Geburtsanzeige
- Personalausweis/Reisepass
- Ausweis, Heirats- und Geburtsurkunde der Mutter
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
Bei Ausländern:
- Geburtsanzeige
- Nationalpass
- internationale Heirats- und Geburtsurkunden beider Elternteile oder original Urkunden inkl. Übersetzung
Bargeldlose Zahlung
Bargeldzahlung
girocard
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich I - Innere Verwaltung und Bürgerdienste
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- Pivitsheider Str. 16
- 32832 Augustdorf
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Standesamt
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- Pivitsheider Str. 16
- 32832 Augustdorf
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- Telefon:
05237 9710-23 - E-Mail:
standesamt@augustdorf.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-23
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E-Mail: c.wicher@augustdorf.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-34
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E-Mail: i.diekmann@augustdorf.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-22
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E-Mail: n.ristic@augustdorf.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-21
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E-Mail: i.enns@augustdorf.de