BIS: Suche und Detail

Geburt anmelden

Kurzbeschreibung

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Beschreibung

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Anzeige der Geburt - §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

Bei Ehepaaren:

  • Geburtsanzeige
  • Personalausweis/Reisepass
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde und Ausweis von beiden Elternteilen

Bei ledigen Müttern:

  • Geburtsanzeige
  • Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • zusätzlich bei Eintragung des Vaters: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Geburtsurkunde und Ausweis des Vaters

Bei geschiedenen Müttern:

  • Geburtsanzeige
  • Personalausweis/Reisepass
  • Ausweis, Heirats- und Geburtsurkunde der Mutter
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil

Bei Ausländern:

  • Geburtsanzeige
  • Nationalpass
  • internationale Heirats- und Geburtsurkunden beider Elternteile oder original Urkunden inkl. Übersetzung

Bargeldlose Zahlung

Bargeldzahlung

girocard

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen