Leichenpass Ausstellung
Kurzbeschreibung
Werden bei der Überführung einer Leiche nationale Grenzen überschritten, so ist ein gesondertes Antragsverfahren mit Ausstellung eines Leichenpasses sowie die Berücksichtigung rechtlicher und technischer Bestimmungen des Ursprungs- und Ziellandes erforderlich. Zusätzlich gilt in einigen Bundesländern bei Landesgrenzübertritt eine sog. Vorführpflicht.
In Deutschland ist der Transport einer Leiche zudem ausschließlich in einem nach DIN-Norm geprüften Fahrzeug gestattet. Die Überführung erfolgt regelhaft vom Ort des Versterbens zu einem geeigneten Klimaraum und im Rahmen der Bestattung von dort zum Krematorium und/oder letzter Ruhestätte.
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung mit Angabe der Todesursache (natürlicher Tod) – wenn Todesursache „ungeklärt“, muss die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft/Polizei vorliegen
- Einsargungsbescheinigung des Bestatters
21,00 €
Bargeldlose Zahlung
Bargeldzahlung
girocard
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich I - Innere Verwaltung und Bürgerdienste
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- Pivitsheider Str. 16
- 32832 Augustdorf
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-23
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E-Mail: c.wicher@augustdorf.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-34
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E-Mail: i.diekmann@augustdorf.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-22
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E-Mail: n.ristic@augustdorf.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-21
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E-Mail: i.enns@augustdorf.de