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Gewerbezentralregisterauszug beantragen

Kurzbeschreibung

Sie benötigen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?

Dann nutzen Sie die Onlineantragstellung über das Bundesamt für Justiz

Beschreibung

Der Antrag ist persönlich bei der Bürgerberatung der Gemeinde Augustdorf zu stellen, sofern Sie Einzelgewerbetreibender sind und mit ihrem Wohnsitz in Augustdorf gemeldet sind.

Bei juristischen Personen ist die Behörde des Firmensitzes zuständig, bei eingetragenen Kaufleuten (e.K.) die Behörde des Wohnsitzes des Inhabers.

Der Antrag kann auch online gestellt werden (siehe Link zum Online-Portal des Bundesamtes für Justiz).

Die Gewerbezentralregisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerberegister!

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - § 150 Abs. 5 Gewerbeordung (GewO)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen ist der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen und der Antrag muss durch die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer gestellt werden

Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.

Im Normalfall dauert es ca. 5-14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.

Die Gebühr beträgt 13,00 €

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

girocard

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen