Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Kurzbeschreibung
Sie sind unter 18 Jahre alt und möchten einen Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage bei dem Arzt / der Ärztin beantragen?
Wichtig:
Der Beginn der Ausbildung muss in der Zukunft liegen, andernfalls kann der Untersuchungsberechtigungsschein nicht ausgestellt werden.
Sollte Ihre Ausbildung bereits begonnen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Arztpraxis, die sich zur weiteren Klärung mit dem Kreis Lippe als Abrechnungsstelle in Verbindung setzen sollte.
Beschreibung
Vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) ist dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) braucht die/der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.
Der/Die Jugendliche muss seinen/ihren Hauptwohnsitz in Augustdorf haben. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist die erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungs-scheines möglich. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungs-schein ausgestellt werden. Die Arztwahl ist frei.
Ein Ausweisdokument:
- Personalausweis oder Reisepass
Die Bezirksregierung in Detmold hat einen Ausschuss für Jugendarbeitsschutz gegründet. Arbeitgeber und Jugendliche können sich über gesetzliche Bestimmungen informieren, etwa besondere Pausen- und Arbeitszeiten.
Der Jugendarbeitsschutzausschuss, dem Arbeitgeber und Gewerkschaftsvertreter, Berufsschullehrer und Ärzten angehören, hat u. a. die Aufgabe, Jugendlichen und Arbeitgeber leicht verständliche und für sie wichtige Informationen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu geben. Dem neuen Gremium gehören Arbeitgeber, Gewerkschaftsvertreter, Lehrer und Ärzten an. Die Bezirksregierung Detmold hat für Fragen und Mitteilungen eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: Jugendarbeitsschutz@brdt.nrw.de
Sie sind unter 18 Jahre alt.
Kostenfrei
Zuständige Einrichtungen
-
Fachbereich I - Innere Verwaltung und Bürgerdienste
-
- Pivitsheider Str. 16
- 32832 Augustdorf
-
-
Bürgerservice
-
- Pivitsheider Str. 16
- 32832 Augustdorf
-
- Telefon:
05237 9710-21 - E-Mail:
buergerservice@augustdorf.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeiter
-
Telefon: 05237 9710-22
-
E-Mail: n.ristic@augustdorf.de
-
-
Position: Sachbearbeiter
-
Telefon: 05237 9710-21
-
E-Mail: i.enns@augustdorf.de
-
-
Position: Sachbearbeiter
-
Telefon: 05237 9710-23
-
E-Mail: c.wicher@augustdorf.de