Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt; III. Kap. SGB XII)
Beschreibung
Anspruchsberechtigt sind Personen, die lt. Gutachten der Deutschen Rentenversicherung
- befristet voll erwerbsgemindert sind,
- die Altersgrenze für den Anspruch auf die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und
- keine Ansprüche auf Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XIII (SGB XIII) haben,
- oder Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Ein Anspruch besteht nur, soweit das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um
den Lebensunterhalt decken zu können.
Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland haben.
Sozialgesetzbuch XII
Ansprechpartner sind Herr Misch für die Buchstaben: A-L
und Herr Czarnecki für die Buchstaben: M-Z
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Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich III - Bildung, Soziales und Sport
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- Pivitsheider Str. 16
- 32832 Augustdorf
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-28
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E-Mail: m.czarnecki@augustdorf.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-29
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E-Mail: r.misch@augustdorf.de