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Illegale Umweltverschmutzung

Beschreibung

Das Ablagern von Müll außerhalb der dafür vorgesehenen Entsorgungswege ist gesetzlich untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Schäden für Umwelt und Natur

Wild entsorgter Müll verschandelt nicht nur das Ortsbild, sondern schadet auch der Natur: Schadstoffe können in den Boden und ins Grundwasser gelangen, Tiere verletzen sich an Scherben oder Verpackungsresten oder verwechseln Müll mit Nahrung. Was achtlos liegen gelassen wird, bleibt oft über Jahre in der Umwelt bestehen.

So entsorgen Sie richtig

  • Altglas gehört ausschließlich in die Glascontainer, die an den bekannten Standorten in der Gemeinde bereitstehen.
  • Sperrmüll: Pro Haushalt können jährlich bis zu 2 Kubikmeter Sperrmüll kostenlos durch die AGA abgeholt werden.
  • Wertstoffhof: In Augustdorf können Sie ihren Abfall zum Recyclinghof der Firma Albert Freise GmbH bringen und fachgerecht entsorgen.

Ablagerung entdeckt? So melden Sie es

Wenn Ihnen eine wilde Müllablagerung auffällt, melden Sie diese bitte:

  • direkt beim Ordnungsamt der Gemeinde Augustdorf, oder
  • bequem online über den Mängelmelder der Gemeinde.

Jede Meldung hilft dabei, die Verursacher zu ermitteln und unsere Gemeinde sauber zu halten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe für ein sauberes und lebenswertes Augustdorf!

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen