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Hunde - Ordnungsrechtliche Anmeldung von großen Hunden

Kurzbeschreibung

Haltungsanzeige für einen großen Hund

Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht (großer Hund), sind Sie dazu verpflichtet, die Hundehaltung beim Ordnungsamt der Gemeinde Augustdorf anzuzeigen.

Benötigt werden:

  • Anzeige nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW (Siehe Anzeigevordruck unter Downloads)
  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
  • Nachweis über die Microchipkennzeichnung
  • Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
     

Die Anmeldung Ihres Hundes muss unmittelbar nach Aufnahme des Hundes erfolgen.

Die Anmeldung erfolgt kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen