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Sterbeurkunde beantragen

Kurzbeschreibung

Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur bei dem für die Gemeinde zuständigem Standesamt, in der die Person verstorben ist.

Eine Sterbeurkunde können Sie erst erhalten, wenn der Sterbefall vom Standesamt beurkundet wurde.

Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort der Person.
(Beispiel: Die Person ist in Augustdorf verstorben, dann ist das Standesamt Augustdorf dafür zuständig - Ist die Person im Krankenhaus Detmold verstorben, ist das Standesamt Detmold für die Ausstellung der Sterbeurkunde zuständig.)


Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Wenn die Person in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung verstorben ist, hat die Einrichtung den Todesfall schriftlich anzuzeigen. Ansonsten richtet sich die dann mündliche Anzeigepflicht nach folgender Reihenfolge: jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall weiß.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben: Vorname, Familienname, Ort und Tag der Geburt, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern von dem oder der Anzeigenden gewünscht), letzter Wohnsitz, Familienstand, Vorname und Familienname des Ehegatten oder der Ehegattin beziehungsweise des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin, Sterbeort und Todeszeitpunkt.

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin für andere Personen
  • einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre): der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin, die Eltern, die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie), Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

  • erste Urkunde / beglaubigter Registerauszug: 10,00 €
  • jede weitere gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 5,00 €
  • Portkosten: 5,00 €

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen