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Bestattungswesen

Kurzbeschreibung

Die Errichtung und Unterhaltung von Friedhöfen ist eine öffentliche Aufgabe, die nur von Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden darf.

Im Todesfall sind einige Formalitäten notwendig. Diese können von den Hinterbliebenen selbst oder einem beauftragten Bestattungsunternehmen erledigt werden.

Für eine Bestattung müssen

  • eine Sterbeurkunde bzw. die Sterbefallbescheinigung des Standesamtes in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist
  • ein Auftrag für die Bestattungsleistungen
  • ein Antrag auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte

bei der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist nur erforderlich, wenn bei einem Sterbefall oder für eine gewünschte Auskunft die Lage und/ oder die Belegung eines vorhandenen Grabes sowie Fragen zur Wahl der Bestattungsart zu klären sind. 

Bestattungen müssen mindestens drei Tage vor dem gewünschten Termin bei der Friedhofsverwaltung angemeldet werden.

Die Gebühren für die Nutzung der gemeindlichen Friedhöfe richtet sich nach der Gebührensatzung für die Friedhofsanlagen der Gemeinde Augustdorf.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen