BIS: Suche und Detail

Hundesteuer – Anmeldung und Abmeldung von Hunden

Kurzbeschreibung

Einfach und unkompliziert online erledigen! 

Beschreibung

Sobald Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen, sind Sie verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde Augustdorf zur Hundesteuer anzumelden.
Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des Monats, in dem der Hund angeschafft bzw. in den Haushalt aufgenommen wurde. Ziehen Sie mit Ihrem Hund nach Augustdorf, startet die Steuerpflicht am ersten Tag des Monats nach Ihrem Zuzug.

Um eine vollständige und gerechte Besteuerung sicherzustellen, führt die Gemeinde Augustdorf in regelmäßigen Abständen eine Hundebestandsaufnahme durch. Diese Maßnahme dient der Steuergerechtigkeit und trägt dazu bei, die vielfältigen Aufgaben der Gemeinde zu finanzieren. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind daher aufgerufen, bisher nicht angemeldete Hunde unverzüglich zu melden.

So melden Sie Ihren Hund an

Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Anzeigeformular (siehe Downloads).
Senden Sie das ausgefüllte Formular anschließend per E-Mail an die zuständige Kontaktperson.

Bitte beachten Sie:
Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen sowie als gefährlich eingestufte Hunde müssen zusätzlich nach dem Landeshundegesetz NRW angemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Hund nach dem Landeshundegesetz NRW anmelden.


Abmeldung eines Hundes

Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn:

  • Sie mit Ihrem Hund aus Augustdorf wegziehen,

  • Ihr Hund einen neuen Halter oder eine neue Halterin bekommt,

  • Ihr Hund verstorben ist.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abgegeben, abhandenkommt oder verstirbt.
Bei einem Wegzug aus Augustdorf endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Wegzug erfolgt.

Wichtig:
Die Abmeldung erfolgt nicht automatisch. Bitte denken Sie daran, die Hundesteuermarke bei der Abmeldung zurückzugeben.


SEPA-Lastschriftmandat

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie bequem über den Anhang herunterladen. Füllen Sie es aus und senden Sie es uns per E-Mail zu, um die Hundesteuer einfach und sicher per Lastschrift zahlen zu können.

Hunde Anmeldung:

  • Persönliche Angaben des Halters
  • Falls vorhanden: EU-Heimtierausweis
  • ggfls. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip
    (sofern es sich um einen "großen" Hund handelt - dieser muss beim Ordnungsamt seperat angezeigt werden)

Hunde Abmeldung:

  • Persönliche Angaben des Halters
  • Bescheinigung des Tierarztes (bei Einschläferung)
  • Aktuelle Hundesteuermarke

Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.

Hunde Anmeldung:

Die aktuelle Höhe der zu zahlenden Steuer beträgt pro Jahr, wenn

  • ein Hund gehalten wird 50,00 Euro
  • zwei Hunde gehalten werden 75,00 Euro
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden 90,00 Euro
  • ein gefährlicher Hund gehalten wird 500,00 Euro
  • zwei oder mehr gefährliche Huned gehalten werden 720,00 Euro

Hunde Abmeldung:

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Verlust der Hundesteuermarke:

Die Gebühr für den Ersatz von verlorenen oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarken beträgt 5,50 Euro.

SEPA-Lastschrift

Überweisung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen