Hunde - Antrag auf Erlaubnis für das Halten gefährlicher Hunde und bestimmter Rassen
Beschreibung
Nach dem Landeshundegesetz NRW vom 18.12.2002 unterliegen die Haltung, Zucht und Ausbildung großer oder gefährlicher Hunde besonderen Regelungen. Je nach Einstufung des Hundes ist entweder eine Anzeige oder eine ordnungsbehördliche Erlaubnis erforderlich.
Welche Verpflichtung besteht, richtet sich nach der Kategorie, in die der Hund gemäß Landeshundegesetz eingeordnet wird.
Große Hunde (§ 11 LHundG NRW)
Als „große Hunde“ gelten Tiere, die
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eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
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ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Für diese Hunde besteht eine Anzeigepflicht bei der Gemeinde Augustdorf.
Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)
Für folgende Rassen und deren Kreuzungen besteht eine Erlaubnispflicht:
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Alano
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American Bulldog
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Bullmastiff
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Mastiff
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Mastino Espanol
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Mastino Napoletano
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Fila Brasileiro
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Dogo Argentino
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Rottweiler
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Tosa Inu
Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW)
Ebenso erlaubnispflichtig ist die Haltung folgender Rassen sowie deren Kreuzungen:
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Pitbull-Terrier
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American Staffordshire Terrier
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Staffordshire Bullterrier
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Bullterrier
Bei Hunden bestimmter Rassen:
- Sachkundenachweis (vom Amtsveterinär oder anerkannter sachverständiger Stelle)
- Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
- Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden). Die Hunderasse muss im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt sein.
- Führungszeugnis (Belegart OB)
Bei gefährlichen Hunden:
- Sachkundenachweis (nur vom Amtsveterinär)
- Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
- Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden). Die Hunderasse muss im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt sein.
- Führungszeugnis (Belegart OB)
- Übernahmevertrag des vorherigen Besitzers oder vom Tierheim
- Nachweis über ein besonderes privates oder öffentliches Interesse an der Haltung
Zuständige Einrichtungen
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Sachgebiet - Sicherheit und Ordnung
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- Pivitsheider Str. 16
- 32832 Augustdorf
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-33
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E-Mail: t.einfeldt@augustdorf.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 05237 9710-34
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E-Mail: i.diekmann@augustdorf.de